Schule statt Nachschulung – Digitalen Analphabetismus durch Informatikunterricht verhindern

Wir Junge Liberale Ruhrgebiet fordern die Landesregierung und die Schulministerin des Landes NRW auf, ein Konzept für verpflichtenden Informatikunterricht in der Unter- und Mittelstufe der weiterführenden Schulen zu erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen. Es soll jeweils in der Unterstufe sowie in der Mittelstufe mindestens ein Schuljahr lang das Fach Informatik verpflichtend eingerichtet werden. In den Oberstufen soll Informatik weiterhin als naturwissenschaftliches Wahlfach behandelt werden. Dazu muss Sorge getragen werden, dass neben genügend Lehrkräften auch eine zeitgemäße Ausstattung an den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Fehlende Lehrkräfte sollen unter anderem auch aus Quereinsteigern gewonnen werden. Das Curriculum des Unterrichts soll neben dem allgemeinen Umgang mit Computern und der Vermittlung der logischen Denkweise explizit

sowohl das Programmieren in einer kinder- und jugendgerechten Programmierumgebung als auch einen Grundstock an Medienkompetenz umfassen. Eine Gewichtung der einzelnen Bestandteile unterliegt der Ausgestaltung des Lehrplans, jedoch fordern wir ein Mindestmaß an Programmierzeit von etwa 25%. Damit die Medienkompetenz nicht zu kurz kommt, soll auch hier ein Mindestmaß von etwa 10% nicht unterschritten werden, jedoch fordern wir ein Maximalmaß von etwa 25%, um dem naturwissenschaftlich-technischen Charakter des Fachs Informatik gerecht zu werden. Um Kapazitäten auf der Stundentafel für das Fach Informatik zu erhalten, soll der künstlerisch-musische Bereich um insgesamt 2 Wochenstunden (von bisher 8) in den Klassen 5-6 sowie der Bereich Religionslehre bzw. das zugehörige Ersatzfach um 2 Wochenstunden (von bisher 6) in den Klassen 7-9 zurückgefahren werden.

Wahlfreiheit in der Schule

Für Schülerinnen und Schüler in der nordrheinwestfälischen gymnasialen Oberstufe ist es möglich, Fächer wie auch Ihren späteren Abiturschwerpunkt selbst zu wählen. Hierbei liegen allerdings zahlreiche Einschränkungen und Regelungen vor.

 

Aktuell ist es möglich, entweder einen naturwissenschaftlichen oder einen sprachlichen Schwerpunkt zu wählen. Es muss also mindestens der erste Leistungskurs aus diesen Aufgabenfeldern gewählt werden, theoretisch können auch beide Leistungskurse aus demselben dieser Aufgabenfelder sein. Nicht aber kann man aufgrund dessen zwei Gesellschaftswissenschaften als Leistungskurse wählen.

 

Der Leistungskurs Sport kann nur mit LK Deutsch, Englisch oder Mathematik kombiniert werden. Wer Kunst oder Sport als Leistungskurs wählt, muss Mathematik als Abiturfach wählen (GK oder LK).

 

Außerdem muss Mathematik bis zu den Abiturprüfungen belegt werden sowie Religions- oder alternativ Philosophieunterricht und Literatur oder Kunst/Musik wenigstens in der ersten Qualifikationsphase belegt werden. Zudem müssen Fächer aus allen Aufgabenfeldern (Naturwissenschaften, Sprache und Gesellschaftswissenschaften) vom Schwerpunkt abhängig gewählt werden und mindestens eines aus jedem Aufgabenfeld im Abitur geprüft werden.

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Ruhr

  • die Einführung eines Abiturs mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, also die Wählbarkeit von einer Gesellschaftswissenschaft als ersten Leistungskurs.
  • die Einführung der Möglichkeit zwei Naturwissenschaften als Abiturfächer zu wählen.
  • die Regelung abzuschaffen, wonach Kunst oder Sport als Leistungskurs nur mit einer Matheprüfung im Abitur belegt werden können und der Sport Leistungskurs nur in Kombination mit einem Leistungskurs Deutsch, Englisch oder Mathematik belegt werden kann.

Professionelle Wartung und Einbindung von digitalen Medien — gemeinsam für beste Bildung!

Die Jungen Liberalen Ruhrgebiet fordern die Landesregierung auf, für jeden Land- bzw. Stadtkreis bzw. einen vergleichbaren Bezirk ein Versorgungssystem aufzubauen, das für alle Schulen dieses Gebiets zunächst eine adäquate Infrastruktur an Glasfaserkabelausstattung sowie den Anschluss der Hardware an dieses Netz erreicht und nachfolgend für die Wartung und technische Beratung der Geräte und des Netzes verlässlich zuständig ist.

 

Die Jungen Liberalen fordern weiterhin dazu eine EU-weite Ausschreibung für Privatunternehmen vorzunehmen, um den effizientesten Anbieter für diesen Service zu finden. Die Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter innerhalb eines Werktages nach der Anforderung vor Ort ist.

 

Nach Aufbau der standardschaffenden oben genannten Infrastruktur muss die angebotene Leistung dahingehend verändert werden, dass nur noch Wartungsarbeiten, kleinere Ausbesserungen und Technikberatung durchgeführt werden. Das heißt vor allem, dass der zuständige Technikassistent in den Schulen im definierten Gebiet regelmäßige Updates für alle Geräte durchführt und alle weiteren Maßnahmen tätigt, die eine stete Nutzung der angeschafften Hardware sicherstellt. Die Technikberatung soll entweder, sofern möglich bzw. angeboten, vom betreffenden Unternehmen oder durch eine stärkere Kooperation mit den didaktischen Lehrstühlen von Hochschulen im Bezirk durch eine Didaktikberatung ergänzt werden, die aufzeigt wie die vorhandene Technik sinngebend in den Unterricht eingebaut werden kann und auch neue, lohnenswerte Soft- oder Hardware der Schulleitung

zur Anschaffung vorschlägt.

 

Ferner ist es dazu nötig, dass ein Verfahren ausgehandelt wird, damit Personendaten und andere sensible Datensätze auch gemäß der DSGVO sicher bleiben.

„German PMQ“- Feurige Debatten statt abgelesener Phrasen

Die Jungen Liberalen Ruhr fordern die FDP- Bundestagsfraktion zu einer Veränderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf. Genauer soll die jetzige Befragung des Bundeskanzlers einem debattenfreudigeren und medienkompatibleren Format weichen, welches an das etablierte „Prime Ministers Questions“ aus Großbritannien angelehnt ist und auf die parlamentarischen Gegebenheiten des deutschen Bundestages angepasst wird.

 

Konkret soll sechs Mal jährlich (also ca. in jeder dritten Sitzungswoche) der Bundeskanzler in einen Schlagabtausch mit einem Vertreter jeder Fraktion gehen. In einem wechselseitigen System, in dem jeder insgesamt drei Mal zwei Minuten Zeit besitzt, können Rede- und Diskussionsbeiträge platziert werden. Das Thema sucht sich der jeweilige Abgeordnete ohne vorherige Ankündigung selbstständig aus. Insgesamt würde diese Debatte mit maximal 1,5 Stunden die Länge einer leicht überdurchschnittlichen Aussprache im Bundestag nicht überschreiten.

 

Angelehnt an dieses medial nutzbare Format fordern die Jungen Liberalen Ruhr eine angemessenere Umsetzung innerhalb der Medien. Bei erfolgreicher Etablierung des Formats der „German PMQ“ wünschen sich die Jungen Liberalen eine Adaption des Konzepts auch auf Landesebene.

„Ja zur Geschmacksvielfalt: Für mehr Freiheit auf dem deutschen Biermarkt!“

Die Jungen Liberalen Ruhr fordern die Umformulierung des §1 (Schutz der Bezeichnung Bier), „Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332)“. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, neben den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch sämtliche für den Verzehr geeignete weitere Zutaten dem Produkt hinzuzufügen, ohne die Bezeichnung des „Bieres“ für das Produkt zu verlieren, solange der biertypische Gärungsprozess eingehalten wird. Weiterhin müssen Zusatzstoffe den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

Unfreiwilliges Passivrauchen für Kinder in Autos unterbinden

Die Jungen Liberalen Ruhr fordern ein Rauchverbot in Autos in Beisein einer minderjährigen Person. Hiermit folgen wir dem Vorbild Österreich und würden im Falle eines Missachtens ein Bußgeld von ca. 100€ fordern.

Liberal bis in den Tod – und dann?

Wir Junge Liberale Ruhrgebiet fordern eine weitgehende Liberalisierung des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechts. Es soll damit möglich sein, einem testamentarischen bzw. in beglaubigter Form vorliegenden Bestattungswunsch in möglichst genauer Form nachzukommen. In Zeiten des Bestattungstourismus und des offeneren Umgangs mit dem Thema Tod ist ein Bestattungsrecht, welches in Teilen auf über 200 Jahre alten Ideen zur Seuchenbekämpfung sowie auf Betriebs- und Gesundheitsverordnungen und dem Feuerbestattungsgesetz aus der Nazi-Zeit beruht, nicht mehr zeitgemäß. Daher fordern wir eine Aufhebung des Friedhofszwangs für Totenasche sowie die Lockerung der Vorschriften zur Bestattungsart. Eine genaue rechtliche Ausarbeitung hierzu obliegt dem Gesetzgeber unter den oben genannten Eckpunkten und der Berücksichtigung moralischer Grenzen.