02.04.2023

Schweine haben keinen Führerschein und sind Nichtraucher!

In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“Außerdem fordern die Jungen Liberalen Ruhr, dass die Automobilindustrie keine Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.” Ausdrücklich ausgenommen werden sollen hiervon alle Invertebraten (Wirbellosen) mit der Ausnahme von Cephalopoden (Kopffüßern).

Weitere Beschlüsse

02.04.2023

Transparenter Rundfunkbeitrag – transparente Rundfunkmeinung!

Die Jungen Liberalen Ruhr fordern, dass bei Sendeinhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die ein Meinungsbild darstellen, die Zugehörigkeit zu einer politischen...
02.04.2023

Aus Scheiße Tomaten machen

Als Junge Liberale Ruhr möchten wir, dass Städte des Ruhrgebiets den Weg in die Zukunft wagen und zusammen mit geeigneten...
02.04.2023

Der kalten Progression einheizen – Inflationsausgleich festschreiben

Der Steuertarif wird in Deutschland nicht regulär an die Inflation angepasst. Dadurch entstehen durch die „kalte Progression“ steuerliche Mehreinnahmen beim...