Schweine haben keinen Führerschein und sind Nichtraucher!

In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“Außerdem fordern die Jungen Liberalen Ruhr, dass die Automobilindustrie keine Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.” Ausdrücklich ausgenommen werden sollen hiervon alle Invertebraten (Wirbellosen) mit der Ausnahme von Cephalopoden (Kopffüßern).